Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle mit Nussbaumer Hauswartungen GmbH getätigten Bestellungen, Dienstleistungen und abgeschlossenen Verträge.

Nussbaumer Hauswartungen GmbH behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Massgebend ist jeweils der Zeitpunkt der Bestellung oder des Vertragsabschlusses geltende Version.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung durch Nussbaumer Hauswartungen GmbH.

Datenschutz

Nussbaumer Hauswartungen GmbH verpflichtet sich, sämtliche Daten, Informationen und Unterlagen des Auftraggebers vertraulich, sorgfältig und zweckmässig zu behandeln. Sie verwendet Personen und andere Daten nur innerhalb des Unternehmens die im Zusammenhang eines Auftrags benötigt werden. Nussbaumer Hauswartungen GmbH sammelt diese Daten um einen besseren Service zu bieten, mit dem Auftraggeber personalisiert kommunizieren zu können sowie zwecks Vereinfachung der Abläufe.

Preise

Die Preise werden netto in CHF (Schweizer Franken) ausgewiesen. Sie unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Die Höhe der Monatspauschalen verstehen sich auf der Basis der aktuellen Löhne und Arbeitsverhältnisse. Bei Veränderung derselben, kann Nussbaumer Hauswartungen GmbH entsprechende Anpassungen der Preise vornehmen.

Haftung /Versicherung

Nussbaumer Hauswartungen GmbH ist im Rahmen der obligatorischen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme bei Sach- oder Personenschäden bis fünf Mio. Franken versichert. Ausgeschlossen ist jede Haftung für Schäden, welche aus nicht oder zu spät erfolgter Schneeräumung bzw. Eisbekämpfung entstanden sind.

In Fällen höherer Gewalt (Kriegsausbruch, Streik, Unruhen, Epidemien, Pandemien) kann Nussbaumer Hauswartungen GmbH eine Dienstleistung, Auftrag soweit diese nicht mehr ausgeführt werden kann, gegen entsprechende Herabsetzung der Pauschale, vorübergehend ganz oder teilweise einstellen.

Vertragsgültigkeit / Auflösung

Ein Vertrag kann beidseits unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils auf Ende Monat gekündigt werden. Ändern sich der Name oder die Daten des Auftraggebers, so ist dies unverzüglich der Nussbaumer Hauswartungen GmbH zu melden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, gilt das zuständige Gericht des Geschäftssitzes der Nussbaumer Hauswartungen GmbH als ausschliesslicher Gerichtsstand. Einzig anwendbar ist das Schweizer Recht.

Tafers, 10.3.2022